Was ist eine Erbengemeinschaft?
Man spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn ein Erblasser seinen Nachlass mehreren Personen hinterlässt. Das Vermögen steht den Erben hierbei gemeinschaftlich zu.
Welche Pflichten hat die Erbengemeinschaft bei Immobilien?
Eine Erbengemeinschaft bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich. Da wir in diesem Artikel hauptsächlich über eine Erbengemeinschaft in Verbindung mit einer Immobilie sprechen möchten, wäre eine Pflicht beispielsweise die Bezahlung der Verbindlichkeiten, welche die Immobilie mit sich bringt. Dies reicht von der Stromrechnung bis hin zur Grundsteuer, Versicherung, Wohngeld bei Teileigentum u.v.m.
In der Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen – Welche Aspekte müssen erfüllt sein?
Einem Hausverkauf müssen alle Erben gemeinschaftlich zustimmen. Sobald einer der Erben dagegen ist und es damit zu keiner Einigung kommt, ist ein Hausverkauf nicht möglich. Es reicht demnach nicht aus, wenn die Mehrheit der Erben gemeinsam agiert. Zusätzlich muss die Erbengemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Für den Hausverkauf muss ein notarieller Kaufvertrag zwischen der Erbengemeinschaft und dem Käufer aufgesetzt werden. Der Erlös des Verkaufs wird innerhalb der Erbengemeinschaft aufgeteilt.
Was ist zu tun bei Uneinigkeit innerhalb der Erbengemeinschaft bei einem Hausverkauf?
„Sprecht ihr noch miteinander, oder habt ihr schon geteilt?“
Man wünscht es keinem, aber leider kommt es immer öfter zu Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft. Da stellt man sich nicht umsonst die Frage
“Was kann ich tun?“
Die Erbengemeinschaft muss sich über die zukünftige Nutzung im Klaren sein. Soll die Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder gar selbst genutzt werden? Ist jedoch keine Einigung in Sicht, hilft es oft nur eine neutrale Person zu Rate zu ziehen. Oft hilft schon die Einschaltung eines fachkundigen Anwalts. Nicht selten kommt es aber zu einer Schlammschlacht vor dem Richter. Staatliche Gerichte müssen dann zum Zwecke der Streitschlichtung eingeschaltet werden. Die Teilungsklage gilt hier als der letzte Ausweg.
Ist es möglich Immobilienanteile an eine Erbengemeinschaft zu verkaufen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Jeder Miterbe kann seinen Anteil am Nachlass verfügen, sprich seinen Erbanteil verkaufen. Der Verkauf kann sowohl an einen Miterben als auch an einen außenstehenden Dritten erfolgen. Es bedarf keiner Zustimmung der Miterben, diese genießen lediglich das Vorkaufsrecht. Durch den Erbanteilsverkauf können Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft vermieden werden. Der Erbteilsverkauf ist eine Möglichkeit, eine Erbengemeinschaft zu verlassen und somit freie finanzielle Mittel zu generieren. Für den rechtskräftigen Verkauf der Immobilie bedarf es einer notariellen Beurkundung.